Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz hat in unserer heutigen Zeit sehr stark an Bedeutung gewonnen. Schließlich ist inzwischen durch zahlreiche Studien erwiesen worden, dass nicht nur das aktive Rauchen krank macht. Wer nicht raucht, wird als passiver Raucher eingestuft. Zwangsläufig atmet dieser den Rauch von aktiven Rauchern mit ein.

Schon seit Jahren war man sich dieser Bedeutung bewusst und so wurden im 2006 sowie im Jahr 2007 Gesetze zum Schutz der Passivraucher erlassen. Es handelt sich dabei um das vorläufige Tabakgesetz, das mit dem Jahr 2006 Änderungen mit sich brachte. Ferner ist im Jahr 2007 das Gesetz zum Schutz vor Gefahren des Passivrauchens in Kraft getreten und hat eine bundesweite Geltung. Ebenfalls im Jahr 2007 wurden Gesetze zum Nichtraucherschutz verabschiedet.

Dadurch wurden zahlreiche Regelungen getroffen, wie es möglich wird, Nichtraucher besser zu schützen. Dies allerdings wird dann greifen, wenn mit Toleranz nichts zu erreichen ist. So gibt es die Möglichkeit, ein ganzes Gebäude zu schützen, indem die Raucher für ihr Verlangen vor die Tür gehen. Insofern wurde in den Gesetzen schon festgehalten, dass unter anderem Behörden und Universitäten zur rauchfreien Zone geworden sind.

Beim Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz soll auch in anderen Bereichen darauf geachtet werden, dass Nichtraucher einen entsprechenden Schutz am Arbeitsplatz erleben. Dies kann jedoch nur insoweit berücksichtigt werden, wenn Betriebe bei einem Rauchverbot nicht unter finanziellem Schaden zu leiden haben.

Genauso wichtig ist dieser Schutz sicherlich auch in Krankenhäusern und weiteren der Gesundheit dienenden Institutionen. Dort können auch Raucherzonen so eingerichtet werden, dass die Kranken in ihrer Genesung nicht durch das Passivrauchen belästigt werden.

Es gibt ferner für die Arbeitgeber die Möglichkeit für den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz, einen Raum nur für Raucher einzurichten. Dann können sich die Arbeitnehmer dort ihre Zigarette gönnen und stören niemand damit.